Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

  1. ‹hand-dryers› unterstützt den Ersatz von alten elektrischen Warmluft-Händetrockner durch Hochgeschwindigkeits-Händetrockner.
  2. Es werden neue Händetrockner unterstützt, welche:
    • über Bewegungsensoren für die automatische Ausschaltung verfügen.
    • einen Luftstrom mit einer Geschwindigkeit von mehr als 250 km/h generieren.
    • deren Energieverbrauch pro Trocknungsvorgang tiefer als 18’000 Ws liegt (= 5 Wh).
  3. Der Förderung beträgt CHF 150.– pro Gerät. Händetrockner, die weniger als CHF 500.– kosten werden nicht gefördert. Der Förderbetrag wird direkt durch die Fachhändler erteilt. Diese Fachhändler sind auf hand-dryers.ch aufgelistet.
  4. Beitragsberechtigt sind Firmen oder Organisationen, die in der Schweiz domiziliert oder angemeldet sind.
    Unternehmen, die eine Rückerstattung des Netzzuschlages erhalten oder von der CO2-Abgabe befreit sind, erhalten nur Fördergelder für Massnahmen, die nicht bereits im Rahmen der genannten Auflagen vorgesehen sind.
  5. Die Umsetzung der Sanierung muss per Ende Oktober 2025 abgeschlossen sein. Ansonsten kann der Anspruch auf die Fördermittel verfallen.
  6. Auf Förderungen durch ‹hand-dryers› besteht kein Rechtsanspruch. Förderbeiträge können nur gewährt werden, so lange das vorhandene Budget ausreicht.
  7. Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fördersätze und Förderbedingungen.
  8. Bei unrichtigen Angaben oder bei Nichteinhaltung der Bedingungen können bereits ausbezahlte Förderbeiträge zurückgefordert werden.
  9. Die Empfänger der Fördergelder von ‹hand-dryers› geben die Erlaubnis, die erfassten Daten zu statistischen Zwecken oder zur Kontrolle dem Bundesamt für Energie bzw. der beauftragten Stelle ‹ProKilowatt› weiterzugeben.

Diese AGB gelten in der vorliegenden Fassung, Änderungen sind vorbehalten. Anwendbar ist schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 16. November 2022.